Zu diesem Zweck vergibt der Karl Schopfer-Fonds auf Gesuche hin jährlich eine bestimmte Summe direkt an Projekte oder Organisationen, die im Sinne des Stiftungszweckes tätig sind. Derzeit werden keine Beiträge ausserhalb der Schweiz vergeben. Innerhalb der Schweiz liegt der Schwerpunkt auf Vergabungen an Projekte und Organisationen in der Region Nordwestschweiz. Der Karl Schopfer-Fonds ist eine Stiftung nach Schweizerischem Recht mit Sitz in Bottmingen BL.
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien und die dort genannten Einreichungsfristen für Gesuche. Benützen Sie dafür das vorgesehene Unterstützungsgesuch.
Der Karl Schopfer-Fonds wurde mit letztwilliger Verfügung seiner Stifterin Hildegard Schopfer vom 29. November 1983 errichtet und nach deren Tod am 29. September 1998 im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen. Mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht wurde die ursprüngliche Urkunde am 9. Januar 2018 neu gefasst. Die Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt und steuerbefreit. Sie untersteht der BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel.
Das Stiftungsvermögen besteht aus Liegenschaften in Bottmingen BL und Wertschriften. Unterstützungsbeiträge werden aus den laufenden Erträgen des Wertschriftenvermögens ausgerichtet. Die Höhe der jährlichen Unterstützungsbeiträge wird vom Stiftungsrat festgelegt. An einzelne Projekte werden in der Regel Beiträge zwischen CHF 5’000.- und maximal CHF 25’000.- ausgerichtet.
Organisation und Entscheidungen der Stiftung folgen den Grundsätzen einer effizienten Wirkungsorientierung in Bezug auf die Stiftungsziele. Dies betrifft gleichermassen die Anlage und Bewirtschaftung des Vermögens, die Vergabungen und die Berichterstattung.
Hans Ulrich Schudel, Bottmingen, Präsident
Ernst Bringold, Delegierter des Gemeinderates Bottmingen, Mitglied
Franz Wunderer, Mitglied
Corinne Perret-Gentil Flück, Aesch
Anlagen und Finanzen: Hans Ulrich Schudel
Liegenschaften: Ernst Bringold
Vergabungen: Franz Wunderer
BDO AG, Basel
Die Stiftung unterstützt Projekte oder Organisationen in der Schweiz, die mit ihren Aktivitäten Natur- und Heimatschutz sowie Institutionen des Tierschutzes unterstützen.
Bei seinen Vergabungen orientiert sich der Stiftungsrat an einer möglichst nachhaltigen Wirkung der Fördergelder im Sinne des Stiftungszweckes.
Vergabungen 1999 – 2025
Aufwertung Areal 2019 – 2026
Unterstützungsgesuch
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular möglichst kurz und prägnant aus. Der vollständige Antrag besteht aus diesem Formular sowie den verlangten Anhängen. Anträge werden in Deutsch angenommen. Bitte beachten Sie die Eingabefristen vom 30. April und 31. Oktober und unsere Vergaberichtlinien. Gesuche können per E-Mail eingereicht werden.
Unterstützungsgesuch
Vergaberichtlinien
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Der Karl Schopfer-Fonds ist Eigentümer von drei grösseren Landparzellen mit insgesamt über 8’000 m2 Land am Gemeindeholzweg und Im Erlisacker in Bottmingen BL. Auf diesen Parzellen stehen zwei Liegenschaften mit grossem Umschwung. Gemäss Stiftungsstatut dürfen die Liegenschaften nicht veräussert und nicht weiter überbaut werden, als sie es heute schon sind.
Im Rahmen der Zielsetzung und der Strategie der Stiftung hat der Stiftungsrat beschlossen, dieses Areal im Sinne des Stiftungszweckes nachhaltig und naturnah zu entwickeln und dabei so viel des Aussenraumes wie möglich ökologisch aufzuwerten. Gestützt auf eine von Pro Natura im Mai 2018 erstellt Studie wurden konkrete Massnahmen zur ökologischen Aufwertung realisiert, die dazu beitragen, die Artenvielfalt und Biodiversität zu erhöhen. Teilweise geschieht dies unter Einbezug der Mieterinnen und Mieter der Liegenschaft Im Erlisacker, welche bereits bisher einen Teil des Areals im Sinne der Ziele der Stiftung gepflegt und bewirtschaftet haben.
Naturnahe Aufwertung und Öffnung der Erlisacker-Matte: Massnahmen 2019 bis 2021
Im Herbst 2019 hat die Stiftung mit ihren eigenen Massnahmen zur ökologischen Aufwertung der grossen Wiese (Erlisacker-Matte) begonnen. 2020 erfolgte die Randbepflanzung und die Aussaat für eine Wildblumenwiese. Nach dem Winterschnitt im Herbst 2020 konnten wir uns im Frühling 2021 erstmals an der neuen Matte erfreuen. Im Sommer 2021 wurde das Areal mit einem gemähten Fussweg zwischen Gemeindeholzweg und Erlisacker für die Öffentlichkeit geöffnet und mit einer Sitzbank aus einheimischem Holz ergänzt, welche zum Verweilen einlädt. Der neue Verbindungsweg wird seither rege benützt und sehr geschätzt.
Massnahmen 2022 bis 2025
2022 und 2023 fanden weitere Pflegemassnahmen am Randsaum der Matte und im lichten Untergehölz statt (Ersatzpflanzung von einheimischen Sträuchern, Neophytenbekämpfung etc.), zudem wurden verschiedene neue Nistkästen aufgehängt. Die Wiese wird zweimal jährlich nach ökologischen Grundsätzen gemäht. Im Jahr 2024 erfolgte ein grösserer Eingriff in den alten Waldbestand durch das Forstrevier (Ausholzen der kranken Bäume und Auslichten der Waldzone). 2025 hat der Stiftungsrat beschlossen, einen Vorschlag des Forstreviers Angenstein für ein mehrjähriges Förderprogramm für Wildbienen und Insekten umzusetzen. Dieses Programm soll die Nahrungsgrundlage für diese Tiere stärken, damit die Nahrungsgrundlage auch für andere Tiere erhalten bleibt. Das Projekt wird über mehrere Jahre laufen und umfasst verschiedene Massnahmen.
Aufwertungsmassnahmen 2026
Im März 2026 startete ein weiterer Teil der Aufwertungsmassnahmen zur Schaffung von Strukturen für Wildbienen und andere Insekten, die als Nahrungsgrundlage für weitere Kleintiere dienen. Es wurden zwei Tümpel erstellt, die im Sommer auch austrocknen dürfen. Dazu kamen weitere Strukturen für Insekten, Vögel und Kleintiere wie Steinlinsen, Strukturen in Holz (Stammholz und Wurzelstöcke), Schnitzel und Asthaufen. Zur Entwässerungsregulierung wurden zwei Rinnen durch die Matte gezogen.
Wir freuen uns, dass wir so viele positive Rückmeldungen zur Öffnung des Areals und zu unseren Massnahmen erhalten!
Information an die Nachbarschaft vom Dezember 2020 mit Fotodokumentation: Info Dez. 2020
Information an die Nachbarschaft vom Juni 2021 (Fussweg mit Benutzungsordnung): Info Juni 2021
Information an die Nachbarschaft vom März 2026 (weitere Massnahmen): Info März 2026
Ergänzende Informationen zu den Massnahmen: Massnahmen März 2026